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Ein Elektromobil für Senioren und Behinderte

Teilhabe am Lebensalltag mit dem Elektromobil
Elektromobile sind kleine und wendige, elektrisch betriebene mehrspurige Fahrzeuge für eine Person. Sie werden von Menschen mit körperlichem Handicap benutzt, die vorübergehend oder auch dauerhaft gehbehindert sind. Diese Gehbehinderung kann sowohl alters- als auch krankheitsbedingt sein. Den Benutzern wäre es ohne ihr Mobil nicht möglich, ihren Lebensalltag eigenständig zu bewältigen. Diese kleinen Elektrofahrzeuge unterscheiden sich deutlich von einem Elektrorollstuhl. Der wird in den meisten Fällen ausschließlich wegen einer Gehbehinderung benutzt. Wer aufgrund seines fortgeschrittenen Alters gehschwach, aber ansonsten noch bewegungsfähig ist, für den eignet sich das Elektromobil ganz besonders. Genutzt wird es zum Fortbewegen im öffentlichen Straßenverkehr, zum Einkaufen im örtlichen Einzelhandel, oder auch für den Besuch im Baumarkt. Der Durchstieg zwischen Lenker und Sitz ist frei. Einkäufe oder Gepäck finden wahlweise auf der Bodenplatte des Durchstiegs, oder in einem separaten Korb am Lenker ausreichend Platz. Über verschiedenartige Modelle und deren Ausführungen kann sich der Elektromobilbenutzer beim Hersteller Graf Carello in Internet informieren.

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Straßenverkehrsteilnehmer mit Rechten und Pflichten
Diese Elektrofahrzeuge werden umgangssprachlich auch als Elektroscooter bezeichnet; abgeleitet vom englischen scooter, zu Deutsch Roller. Ihre Benutzung richtet sich nach dem Gesamtgewicht sowie der Fahrtgeschwindigkeit. Bis zu sechs km/h sind die Elektromobile zulassungsfrei. Anderenfalls müssen sie im Einzelgenehmigungsverfahren zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Damit verbunden ist der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung, analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Elektrofahrzeug wird mit einem Zulassungskennzeichen versehen, das jeweils ein Jahr lang gültig ist. Die Erneuerung der Gültigkeit des Versicherungskennzeichens für das nächste Versicherungsjahr von März bis Februar geschieht durch einen farblich neuen Jahresaufdruck. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf fünfzehn km/h begrenzt. Der Benutzer muss die Verkehrsregeln beherrschen und sie beachten.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die heutigen Mobile ihren festen Platz im Straßenverkehr haben Sie erleichtern den Benutzern ihre Eigenständigkeit im Alltag und ermöglichen ihnen das Leben im eigenen privaten sowie sozialen Umfeld. Der oftmals bittere Gang ins Alters- oder Pflegeheim lässt sich damit um einige Jahre hinausschieben.